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News

DHV:

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Aktuelle Sicherheits-
mitteilungen des
Deutschen Hänge-
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Orts-Verlegung Speedflying-Meisterschaften

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1. Deutsche + Österreichische Speedriding-Meisterschaften

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aktuelle Rechtslage Speedflying
im Winter 2007/2008

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2008 - Änderungen beim DHV-Gütesiegel

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News aus 2007

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News aus 2005



Orts-Verlegung Speedflying-Meisterschaften

Das DÖSV-Organisationsteam hat mit dem Skigebiet Hopfgarten/Tirol nach einem Treffen mit den Liftbetreibern der Region Kitzbühel nun ein noch geeigneteres Gelände gefunden als das ursprünglich vorgesehene im Nachbarort Kelchsau. In Hopfgarten steht uns ein perfektes Speedriding- und weitläufiges Ski-Revier zur Verfügung. Und: Voraussichtlich unterstützt uns die Bergbahn sogar mit deutlich ermäßigten Liftkarten!

Das Anmeldeformular mit dem Programm findet Ihr nun online unter www.speedflyingverband.com.

Bitte meldet Euch offiziell per Fax oder E-Mail mit diesem Formular an, damit wir die Infrastruktur entsprechend bereitstellen können.

Und hier noch einmal die die wichtigsten Eckdaten vorab:

1. Deutsche und Österreichische Speedriding-Meisterschaften Hopfgarten/ Kitzbüheler Alpen

Zeitplan: 28. März 2008

  8.00 Uhr

Ausgabe der Liftkarten am Rondel bei der Talstation Hopfgarten/Salvena

  9.00 Uhr

Anmeldung in der Schernthann Hütte (Ausstieg Mittelstation)

10.00 Uhr

Briefing in der Schernthann Hütte

10.30 Uhr

Beginn des Trainings

12.00 Uhr

Lunch in der Schernthannhütte

13.00 Uhr

Beginn Rennen (2-3 Wertungsdurchgänge)

15.45 Uhr

Bekanntgabe Finalisten

16.00 Uhr

Auffahrt zum FINALE (max. 15 Rider)

17.00 Uhr

Finale

18.00 Uhr

Gemeinsame Abfahrt ins Tal

20.00 Uhr

Siegerehrung (Riderdisco)

20.30 Uhr

Rider Party mit Livemusik (Band: L.A. Satellites)

  1.00 Uhr

Goa Sound - Open end!!!

 

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Newsid: 2008-2



1. Deutsche + Österreichische Speedriding-Meisterschaften

Speedriding ist der unumstritten heißeste Wintersport des 21. Jahrhunderts. Erst vor zwei Jahren in den französischen Alpen geboren, hat der rasante Mix aus Gleitschirmfliegen, Snowkiten und Offpiste-Carven das Skifahren im offenen Gelände neu definiert: Denn der Auftrieb der kleinen Minischirme ermöglicht Skifahrern bis dato für unmöglich gehaltene Linien durch den Schnee zu ziehen und sicher über Klippen und Hindernisse zu fliegen.

Bei den offenen 1. Deutschen + Österreichischen Speedriding-Meisterschaften in den Kitzbüheler Alpen haben Amateure und Hobbyfahrer Gelegenheit, sich auf dem vom Snowboard-Club Kelchsau gesteckten Slalom-Parcours mit den besten Ridern der Alpen zu messen.

Der Deutsch-Österreichische Speedflying-Verband freut sich über Eure Teilnahme und Euren Besuch! Das Rahmenprogamm bietet die Möglichkeit, in einem einfachen Gelände mit professioneller Anleitung der DÖSV-Instruktoren selbst erste Fahrversuche zu unternehmen.



www.speedflyingverband.com

Datum:

Freitag, 28.3.2008

Ort:

Kelchsau/Kitzbüheler Alpen

Ausweichgelände:

St. Anton/Arlberg

Teilnahmeberechtigt:

DÖSV-Mitglieder sowie angemeldete Gaststarter

Disziplinen:

Speedslalom: Qualifikationsläufe am Nachmittag.
Finale der besten Rider bei Flutlicht um 20 Uhr

Organisation:

Thomas Mai und Max Biedermann – mit freundlicher Unterstützung des Snowboardclubs Kelchsau

Kontakt und Anmeldung:

Max Biedermann, Telefon A-0699/12353501,
E-Mail max.biedermann@ktvhopfgarten.at

Rahmenprogramm:

Testival – Musik – Party!

Sponsoren:

Columbia, Honda

Regelmäßige Infos & Updates:

www.speedflyingverband.com

 

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Newsid: 2008-1



aktuelle Rechtslage Speedflying im Winter 2007/2008

Dieser Punkt wir viele von Euch am meisten Interessieren ...
Eine Zusammenfassung der Rechtslage in den deutschsprachigen Ländern findet Ihr im Folgenden:

Recht ist, was auf der anderen Seite der Berge Unrecht ist – so könnte man zu Beginn des Winters 07/08 die offizielle Rechtslage in punkto Speedflying beschreiben.

Deutschland:

Hier fällt Speedflying aus Sicht des von den Behörden BMV und LBA für Luftsport-Aspekte beauftragten DHV nicht unter das Luftrecht, sofern die Betriebsgrenze für Luftsportgeräte von 30 Meter Bodenabstand eingehalten wird. DHV-Geschäftsführer Klaus Tänzler "Falls Flugschulen mit DHV-Ausbildungserlaubnis auch Speedflying unterrichten, ist dies nicht als Bestandteil der behördlich geregelten Ausbildung zu sehen und damit nicht in unserem Zuständigkeitsbereich". Dies stellt für die in den Startlöchern stehenden Ausbildungszentren und die Speedflying-interessierten Sportler zwar keine 100% zufriedenstellende Regelung dar, gibt aber zumindest einen Orientierungsrahmen. An geeigneten Geländen kann Speedflying nun ausgeübt werden, Die Versicherungssituation gilt es noch abschließend zu klären.

In punkto Ausbildung hat das DÖSV-Lehrteam einen detaillierten Schulungsplan erarbeitet, mit dem sowohl Speedflying-Neulinge als auch Gleitschirm-erfahrene Piloten in fünf Stufen an den Sport herangeführt werden können - je nach individuellem Können bis zur höchsten Stufe, dem Level V. Ein solcher Level V-Speedflyer muss neben fundierten praktischen und theoretischen Kenntnissen aller Facetten des Speedflying-Sports auch solide alpinistische Kenntnisse besitzen. Im Rahmen der Level I bis II ermöglicht das Ausbildungskonzept aber auch Einsteigern ohne Gleitschirm-Vorkenntnissen einen sicheren Start. Das Booklet ist gegen einen Unkostenbeitrag beim DÖSV erhältlich.

Level I - Einführung am Übungshang: Im Level I des DÖSV-Lehrplans macht sich der angehende Speedflyer mit dem Material und dem Handling des Speedflyingschirms vertraut.

Level II - Fahrtechnik-Intensivkurs: Erste Kurzflüge mit 10 - 15 m Hangabstand – Voraussetzung ist ein hindernisfreies Abfluggelände mit großzügigem Landebereich.

Level III - Speedflying-Höhenflüge: Während der Wechsel von Level I zu Level II fließend ist, tritt der Schüler mit dem Einzug in das Level III die Fortgeschrittenenphase an. Im Ausbildungsabschnitt III erlernt der Speedfly-Novize das präzise Einstellen der Fluggeschwindigkeit und des Gleitwinkels, ebenso das Erfliegen von Nick- und Rollbewegungen. Dazu wird der Schüler analog zu Gleitschirmhöhenflügen "hoch in die Luft" gebracht.

Level IV - Speedflying für Fortgeschrittene: Mit dem erforderlichen Wissen über Startund Landetechnik und dynamisches Steuern wird der Schüler wieder zurück an den Hang geführt. Ziel ist, die Kombination von Ground- und Airphasen zu erlernen.

Level V – Alpines Speedflying: Selbstständiges Speedflying im winterlichen Hochgebirge stellt hohe Anforderungen an das Können und die Selbstdisziplin des Akteurs. Überlebenswichtig ist das richtige Einschätzen der allgemeinen Wetterlage, der regionalen Windsituation bis hinein ins Mikroklima der Schneisen und Couloirs und nicht zuletzt der Lawinengefahr. Dies selbstständig beurteilen zu können, ist das Lernziel des höchsten DÖSV-Ausbildungslevels.

Schweiz:

Dort fällt Speedflying nach einem Entscheid des BAZL unter das Luftrecht und damit in die Zuständigkeit des SHV. Aufgeschreckt durch Unfälle im vergangenen Winter haben die SHV-Verantwortlichen für die Saison 07/08 ein striktes Regelwerk erarbeitet. Durfte im Winter 06/07 noch jeder Pilot mit gültiger Gleitschirm-Lizenz und -Haftpflichtversicherung loslegen, sofern er Luftrecht, Gelände- und Naturschutzauflagen beachtet, wird ab 1.1.08 eine erweiterte Speedflying-Lizenz Pflicht. Diese baut auf der Schweizer Gleitschirm-Lizenz auf und darf nur von speziell ausgebildeten Fluglehrern mit dem Zertifikat "Speedflying-Instruktor" erteilt werden. Die Kursinhalte waren bei Redaktionsschluss noch in Bearbeitung.

Das beim Gleitschirm anerkannte Gastflugrecht für ausländische Piloten gilt voraussichtlich bis auf weiteres für Speedflying und die entsprechende Ausbildung nicht. Die Haltung der meisten Liftbetreiber gegenüber dem jungen Sport ist abwartend bis skeptisch, weil die kleine Gruppe der Speedflyer für die Seilbahnen keine wirtschaftliche Bedeutung hat.

Österreich:

Solange keine nach den bestehenden Vorschriften für Luftsportgeräte zugelassene Ausrüstung am Markt erhältlich ist, riden Speedflyer im rechtslosen Raum. Regelte der frühere "Erlass des Bundesministeriums für Verkehr / Oberste Zivilluftfahrtbehörde über Hängegleiter und Paragleiter", dass "Selbstgleiterdrachen und dergleichen Geräte bis zu einer Höhe von 30 Meter über Grund ohne die gesetzlich vorgesehenen luftfahrtbehördlichen Bewilligungen zu dulden sind", sind in Österreich heute sämtliche Luftfahrzeuge – theoretisch also sogar Surf- und Snowkites – zulassungspflichtig. Laut Auskunft des Österreichischen Aeroclubs (ÖAeC) handelt es sich bei Speedflying "um eine Untergruppierung des Gleitschirmflugsportes. Vorraussetzung, um diesen Gleitschirm lenken zu dürfen, ist, dass der Pilot über die erforderliche Berechtigung zum Steuern eines Paragleiters besitzt und das Luftfahrzeug auch als solches zugelassen worden ist. Unter Zugrundelegung, dass es zugelassene Geräte gibt, ist eine Ausbildung in einer dafür zugelassenen Flugschule möglich und darf entsprechend der luftfahrtrechtlichen Bestimmungen erfolgen". Bislang verhalten sich die Schulen daher defensiv.

Zusammenfassung:

Wer Speedflying legal betreiben will, muss die nationalen Regeln berücksichtigen. Grundvoraussetzung ist in allen Fällen eine Absprache mit dem Geländehalter – im Winter ist dieser in der Regel mit dem Liftbetreiber gleichzusetzen – und ein äußerst umsichtiges Verhalten. Autodidakten, die auf eigene Faust losziehen, ohne über die Konsequenzen nachzudenken, schaden dem jungen Sport!

 

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Newsid: 2007-7



Pilotensicherheit – Quo vadis?

(12.11.2007)

Der Bodenlos e.V. München veranstaltet am Mittwoch den 23. Januar 2008 in der Sportschule Oberhaching eine große Podiumsdiskussion zum Thema Pilotensicherheit und Ausbildung. Teilnehmer sind unter anderen Karl Slezak, Dani Loritz und Toni Bender. Die Meinungen und Ansätze bezüglich einer Erhöhung der Pilotensicherheit gehen aktuell stark auseinander. Auf der einen Seite stehen die Verfechter einer soliden Grundausbildung, welche potentiell riskante Manöver weitgehend ausklammern und auf das Einhalten von Gerätegrenzen sowie das Vermeiden risikoträchtiger Situationen fokussiert sind. Auf der anderen Seite stehen Befürworter einer umfassenden und deutlich mehr fordernden Ausbildung.

Grund genug, diese Positionen kontrovers und konstruktiv zu beleuchten. Der Münchener Gleitschirmfliegerverein Bodenlos e.V. veranstaltet dazu am Mittwoch den 23. Januar 2008 um 19:00 Uhr in der Sportschule Oberhaching (http://sportschule-oberhaching.de) eine große Podiumsdiskussion zum Thema „Pilotensicherheit – Quo vadis?“.

Mit Karl Slezak (Sicherheitsreferent des DHV) und Dani Loritz (Konstrukteur bei Team5 und Leiter von Sicherheitstrainings) stellen an diesem Abend zwei der renommiertesten Fachleute beider Fraktionen die kontroversen Standpunkte dar. Nova-Konstrukteur Hannes Papesh und Nova-Testpilot Toni Bender werden aus Herstellersicht die konstruktionsbedingten Einflussmöglichkeiten auf das Flugverhalten beschreiben und weitere Ansätze zur Verbesserung der Sicherheit aufzeigen.

Der Eintritt zur Podiumsdiskussion ist frei. Der bodenlos e.V. freut sich auf zahlreiches Erscheinen und eine interessante und informative Podiumsdiskussion. Mehr Infos unter www.bodenlos.de.

 

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Newsid: 2007-6



Weltrekordversuch in Südafrika

(05.11.2007)

Stechende Hitze, staubiger Boden, perfekte Thermik - die X-SA-Weltrekordjäger sind zurück! Ein Team um André Bussman, Alfredo Studer und Urs Nadler macht sich zwischen dem 21. November und dem 17. Dezember auf die Reise nach Südafrika um einen neuen Weltrekord im Streckenflug zu fliegen. Nach langen Vorbereitungen sind sie sich sicher: Diesmal knacken sie den Rekord. Die Marke von nicht gerade schlappen 423 Kilometern gilt es dort um mindestens einen Kilometer zu überbieten.

Vor 2 Jahren bereits, im Winter 2005, setzte sich das X-SA-Team dasselbe Ziel am selben Ort. Die Medien berichteten ausführlich, doch der Weltrekord wollte im Streckeneldorado in der Wüste zwischen Kapstadt und Johannesburg einfach nicht gelingen. Ein wenig enttäuscht machten sie sich auf die Rückkehr, wohl wissend, dass das Ende noch lange nicht geschrieben war. Das zuverlässige Wetter, die trockene und heiße Wüstenluft sowie ein kräftiger Wind machen das Land zu einem der besten Streckenfluggebiete der Welt. Und so kehren sie zurück in die Wüste, um das Projekt X-SA wiederzubeleben und den Rekord zu brechen.

Darüber hinaus beschloss das Team das in Zürich ansässige Hilfswerk „Kinder in Not“ zu unterstützen. Mit diesem Engagement wollen sie ein Zeichen setzen und alle bitten sich an der Aktion zu beteiligen.

Weitere Infos sind unter www.x-sa.ch zu finden. Dort stehen allen Flugbegeisterten spannende Berichte, Videos und Bilder zur Verfügung – auch Live-Tracking über GPS wird allen Interessierten zwischen dem 21.November und dem 17. Dezember zugänglich sein, so kann jeder von Zuhause aus die Flüge live mitverfolgen.

 

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Newsid: 2007-5



Red Bull X-Alps - Der Sieger steht fest

(05.08.2007)

Die Red Bull X-Alps 2007 haben einen Sieger. Der Schweizer Alex Hofer gewinnt die diesjährigen X-Alps nach einer fliegerischen Aufholjagd von 176 Kilometern. Sein Landsmann Martin Müller war zwar der erste, der den Mt. Gros erreichte, muss aber noch eine 36-Stunden Zeitstrafe abwarten. Der Rumäne Toma Coconea, der den größten Teil der Strecke gelaufen ist, sichert sich mit wenigen Kilometern Rückstand den zweiten Platz. Noch einige weitere Kilometer zurück liegt der Schweizer Urs Lötscher, allerdings auch mit einer Zeitstrafe belegt. Morgen bei Tagesanbruch muss auf dem Zielfloß in Monaco gelandet werden. Ab dann beginnt für die restlichen Teams eine 48-Stunden-Frist, während der das Ziel noch erreicht werden kann. Auf der X-Alps-Seite kann man über Live-Tracking die Position eines jeden Teilnehmers in Echtzeit verfolgen. Die Positionen wechseln im Minutentakt!

 

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Newsid: 2007-4



Red Bull X-Alps 2007
Die letzten Vorbereitungen laufen

(10.07.2007)

Nachdem die diesjährige Ausgabe von Red Bull X-Alps bereits in zwei Wochen startet, laufen bei den Athleten bereits die letzten Vorbereitungen für diesen technologischen Vorreiter unter den Events, bei dem jede Bewegung der Athleten mittels Live Tracking mitverfolgt werden kann. Vom Start des Rennens am 23. Juli vom Österreichischen Krippenstein (Dachsteinmassiv) bis zum Ziel der Athleten in Monaco wird den Fans die gesamte Action von Red Bull X-Alps mittels hochmoderner GPS-Systeme und Mobiltelefone der Nokia N95 Serie direkt ins Wohnzimmer gebracht. Auf www.redbullxalps.com können alle Bewegungen der Athleten auf ihrer 850 km langen Reise quer über die Alpen auf einer Live Tracking-Landkarte mitverfolgt werden.

Als neues technisches Feature können die Fans dieses Jahr auch erstmals die exakten Distanzen zwischen den jeweiligen Athleten und den vorgeschriebenen Etappenzielen ermitteln und Statistiken darüber abrufen, wie weit die Teilnehmer an einem bestimmten Tag gewandert oder geflogen sind, wann sie voraussichtlich in Monaco ankommen werden und vieles mehr. Mit dem Wissen, dass die ganze Welt auf ihre Leistungen bei Red Bull X-Alps blicken wird, sind die Athleten fest entschlossen, in einer Top-Verfassung an den Start zu gehen. Sowohl Dmitry Gusev (RUS) als auch Lloyd Pennicuik (AUS) sind bereits in Europa eingetroffen, um die Route zu begutachten, und auch Nate Scales (USA1) wird am 11.Juli in der Schweiz erwartet, um sich dort an die Alpinen Gegebenheiten zu gewöhnen.

Die Europäischen Teilnehmer hatten in letzter Zeit immer wieder damit zu kämpfen, dass die schlechten Wetterverhältnisse in den Alpen ihnen bei ihrem Flugtraining einen Strich durch die Rechnung machten. Wie man in den Athleten-Tagebüchern auf www.redbullxalps.com nachlesen kann, war ihr Programm somit zumeist auf Ausdauertraining beschränkt.

Als weitere Neuigkeit konnte kürzlich Suunto als neuer Sponsor von Red Bull X-Alps bestätigt werden. Das renommierte Unternehmen wird die Teilnehmer mit Wristtop-Computern ausstatten, die sie sowohl bei der GPS-Orientierung als auch bei Höhenbestimmung und Herzfrequenzmessung unterstützen werden. Weitere Informationen stehen auf www.redbullxalps.com zur Verfügung.

 

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Newsid: 2007-3



Air & Snow-Race
Internationaler Speedflying-Event mit Race, Party and more

(08.02.2007)

Vom 2.-4. März findet am Mölltaler Gletscher das erste Speedflying Air & Snow Race links neben dem Gletscherjet Sessellift statt. Erwartet werden an die 20 besten Speedflyer, die bei dem Event um 1000€ Preisgeld, Sachpreise und um eventuelle Wildcards für den ersten inoffiziellen Worldcup „Speed Flying Pro" in Les Arcs kämpfen!

SpeedFlying, SpeedRiding oder SpeedGliding, die neue Sportart, die Freeriden mit Fliegen vereint. Die Rider carven Schneehänge hinunter, überfliegen in spektakulärer Geschwindigkeit mit ihren Glidern, Cliffs, Channels und Obstacles. All das vereint das erste Air & Snow Race in einem Contest, der dem Piloten wie auch dem Zuschauer den Puls hochschnellen lässt. Rund um dieses Spektakel wird es Testivals der Firmen Aerosport, Elan, SG SnowBoards und Völkl geben. Der neu gegründete Speedflyingverband sorgt für ausführliche Information für alle Interessierten. DJ`s unterhalten untertags rund um die Icebar und auch am Samstag Abend ist mit Bujaka.at  bei der Megaparty für Stimmung gesorgt.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.airandsnowrace.com

 

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Newsid: 2007-1



Österreich: Änderung bei Tandem-Versicherungen


(01.08.2006)

Zum 1.Juli 2006 wurde das österreichische Luftfahrtgesetz geändert. Die Änderungen betreffen auch die Versicherungsbestimmungen für Passagierflüge in Österreich. Die bisher vorgeschriebene Sitzplatz- Unfallversicherung (Passagier-Unfallversicherung) nach § 164 LFG, mit Mindest-Deckungssumme 40.000 €, ist nun weggefallen. Diese Versicherung wird für Doppelsitzerflüge in Österreich nicht mehr benötigt. Wie bisher bleibt die Passagier-Haftpflichtversicherung (z.B. kombinierte Halterhaftpflicht-/Passagierhaftpflichtversicherung vom DHV-Versicherer Gerling) für Tandemflüge in Österreich Pflicht.

Piloten, die ihre über den DHV abgeschlossene Sitzplatz-Unfallversicherung (mit Deckung nur für Flüge in Österreich) kündigen wollen, sollten die Kündigungsfrist 31.10.06 beachten, da der Vertrag sonst ein weiteres Jahr läuft.

Karl Slezak (DHV-Ausbildung/Sicherheit)

 

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Newsid: 2006-8



Jetzt auch in Österreich: Die Checkflug-Pflicht ist weg!


(07.06.2006)

Am 31. Mai 2006 wurde die neue Zivilluftfahrer-Personalverordnung im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich veröffentlicht. Die Verordnung ist heute in Kraft getreten. In § 88 wird die Gültigkeitsdauer von Lizenzen für einsitzige Hängegleiter und Paragleiter neu geregelt. Diese Lizenzen sind ab sofort unbefristet gültig, der bisher erforderliche 3-jährige Überprüfungsflug ist weggefallen. Stattdessen heißt es jetzt: "Die Inhaber solcher Berechtigungen dürfen ihre Berechtigung nur ausüben, wenn keine Zweifel am Fortbestehen der für die sichere Ausübung der betreffenden Berechtigung erforderlichen fachlichen Befähigung bestehen. Bei Vorliegen solcher Zweifel ist eine entsprechende Nachschulung in einer berechtigten Zivilluftfahrerschule durchzuführen." Für Doppelsitzerlizenzen bleibt es, wie in Deutschland, beim Überprüfungsflug alle 3 Jahre. Die deutschen Bestimmungen zur Gültigkeit der Lizenzen für Gleitschirm- und Drachenflieger können hier gelesen werden.

Weitere Änderungen in der ZLPV betreffen geringfügige Korrekturen in der Ausbildung der Piloten (so ist bspw. jetzt Windenschlepp während der Ausbildung möglich) und Fluglehrer. Hier wurden die Wünsche der österreichisch/-deutschen Harmonisierungskommission voll umgesetzt. Eine Zusammenfassung der Änderungen wird in Kürze hier veröffentlicht.

Karl Slezak (DHV-Ausbildung/Sicherheit)

 

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Newsid: 2006-7



Achtung - Übergangsfrist läuft ab!


(21.04.2006)

Am 30.04.2006 läuft die Übergangsfrist für das "alte Luftrecht" ab. Ab diesem Zeitpunkt verfallen alle Theorie- prüfungen, die älter als 24 Monate sind. Unter Ausbildung / Prüfungstermine (DHV) findet ihr eine Liste der gemeldeten Prüfungen. Ab 01. Mai kann der B-Schein nur noch nach den neuen Bestimmungen abgelegt werden. Weitere Infos zum Inhalt findet Ihr in den einzelnen Lehrplänen unter Ausbildung (DHV).

 

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Newsid: 2006-6



Künftig kein Checkflug in Österreich?


(07.04.2006)

Bruno Girstmair, beim ÖAeC ehrenamtlich zuständig für den Behördenbereich Hängegleiten/Paragleiten, hat sich öffentlich zur Frage Checkflug geäußert. Die Zitate sind dem österreichischen Szene-Blatt „Flash News“ entnommen:

„Bedingt durch die vom DHV im Herbst letzten Jahres durchgeführte einseitige Abänderung in der Überprüfungs-Regelung hatte das nun (leider) auch Auswirkungen auf Österreich nach sich gezogen. Ich möchte hier nur soviel vorweg schicken, dass die Einflussnahme in dieser Causa von der Kommunalen- über die Landesebene bis hin zum Verkehrsministerium reichte. Ich habe mich immer für die Beibehaltung der 3-Jahres-Checkflugregelung ausgesprochen, voraus gesetzt, dass auch alle Flugschulen diese Verlängerung den Vorschriften entsprechend korrekt durchführen – welches in der Praxis aber immer zu vielen Beanstandungen u.a. auch des DHV und auch vieler geneppter Piloten geführt hat.

Nach langer Diskussion und auch der Meinung der meisten Piloten entsprechend, gab es für mich nur zwei Lösungsansätze: weiterhin Beibehaltung in der bisherigen Form oder gänzlicher Wegfall des Checkfluges“
“Letzteres wird nun wohl auch umgesetzt werden, was auch im Sinne der meisten Piloten ist, aber nicht unbedingt zur Freude der Flugschulen (Geschäft). Die Verlängerung in der bisherigen Form bleibt aber nach wie vor für alle Tandempiloten und Fluglehrer aufrecht. Trotzdem sollte nicht vergessen werden, dass die Flugschulen dafür da sind, auch weiterhin den Piloten bei Problemen oder bei einer notwendigen Hilfestellung unverbindlich mit Rat und Tat bei Seite zu stehen. So kommt es nun zu einer weiteren Liberalisierung im Flugsport – inwieweit sich diese Entwicklung bewährt, wird wohl zum einen an jedem einzelnen Piloten liegen und zum anderen wohl auch erst die Zukunft zeigen.”

 

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Newsid: 2006-5



Militärische Luftübungen in Deutschland

(05.04.2006)

Das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr gibt folgende militärische Übungen bekannt. Diese Angaben sollen bei der Planung und Vorbereitung von Wettbewerben und Flugsportveranstaltungen Berücksichtigung finden. Nähere Angaben zu den Übungen erhaltet Ihr beim Amt für Flugsicherung der Bundeswehr unter folgender Adresse:

Amt für Flugsicherung der Bundeswehr -I5 (COMIL) Postfach 93 02 08 60457 Frankfurt / M.
Tel.: 06103-3105-755, Fax.: 06103-3105-797, E-mail: afsbwcomil@bundeswehr.org


Brilliant Arrow 2006 (ehemals Clean Hunter)

vom 27.03.2006 bis 07.04.2006 (ohne Sa/So)

  • Großübung mit internationaler Beteiligung
  • große Verbände in großflächigen Übungsräumen, bes. in geringen und mittleren Höhen

Bitte keine Wettbewerbe oder große Veranstaltungen planen!


Elite 2006

vom 04.05.2006 bis 18.05.2006 (ohne Sa/So) in Süddeutschland

  • Großübung mit internationaler Beteiligung

Bitte keine Wettbewerbe oder große Veranstaltung planen! Karten gibt's hier ...

 

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Newsid: 2006-4



DHV Jugendförderung - uns liegt der Nachwuchs am Herzen!

(30.03.2006)

Ganz egal, ob es Euch bisher schon in die Lüfte getrieben hat oder nicht. Wir wollen sowohl Nichtflieger für den Drachen- und Gleitschirmsport motivieren als auch jungen "Hobby" Piloten mehr Anreize und Möglichkeiten bieten mit Gleichaltrigen in Kontakt zu kommen und noch mehr Spass beim Fliegen zu haben. Und für die, die so richtig einsteigen wollen - junge ambitionierte Piloten - denen möchten wir den Einstieg in den Wettkampfsport erleichtern.

Um euch in allen Bereichen unterstützen zu können, angefangen bei günstigen Angeboten von Flugschulen, Ver- einen und Shops, über die Bezuschussung von Veran- staltungen bis zu unseren Events für junge Flieger haben wir den Menüpunkt Jugendförderung angelegt.

Schaut euch einfach auf der Seite mal um!

Ansonst bleibts oben!

 

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Newsid: 2006-3



Schein- und Versicherungskontrolle in Italien

(28.03.2006)

Die Polizei kontrolliert immer häufiger die Piloten und Flugschulen an Start- und Landeplätzen. In Bassano benötigt man neben der Versicherungsbestätigung und der Fluglizenz mit IPPI-Card auch eine gültige Flycard (die örtliche Flycard für Bassano gibt es bei der Flugschule MONTEGRAPPA AIRPARK). Wer die Papiere nicht dabei hat, muss teilweise tief in die Tasche greifen. Der Bußgeldkatalog beginnt mit 40,- Euro aufwärts. Also vor dem Fliegerurlaub immer die Papiere checken, sonst kann es teuer werden. Die IPPI-Card können Piloten mit deutschem Luftfahrerschein über den DHV-Shop bestellen.

 

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Newsid: 2006-2



Fliegen in der Kontrollzone (CTR Innsbruck)

(28.03.2006)

Hier finden Streckenflieger Informationen (PDF) über das neue Abkommen des Hänge- und Paragleiterbetriebs in der Kontrollzone Innsbruck/Österreich.

 

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Newsid: 2006-1



Sicherheitshinweise zum Fliegen in den Dolomiten

Der Sekretär und Pressesprecher des Grödner Gleitschirmclubs „Parapendio Club Gherdeina“, Patrick Stuflesser, hat sich an den DHV und andere europäische Flugsportverbände gewandt, um seiner Besorgnis über die wieder zunehmenden Probleme mit Gastpiloten Ausdruck zu geben.

Dies weil es leider wieder einige schwere Unfälle rund um das Sellagebiet gegeben hat.

Die einheimischen Piloten kritisieren besonders, dass eine große Zahl von Gastpiloten den anspruchsvollen Bedingungen, die in der Regel bei Dolomitenflügen herrschen, in keiner Weise gewachsen sind. Auch im Herbst sind Flüge in dieser Region, während der thermisch aktiven Stunden, nur für sehr erfahrene Gleitschirmpiloten sicher durchzuführen. Anfänger und Gelegenheitsflieger haben, bei thermischen Bedingungen von 6 - 8 m/Sek., nichts in der Luft zu suchen. Leider missachten besonders die Teilnehmer organisierter Dolomitenausflüge, z.B. von deutschen Gleitschirmclubs, diese Tatsachen. Dabei sind die Flugbedingungen am Vormittag und in den späten Nachmittagstunden auch für weniger Erfahrene geeignet, wobei man auch dann noch traumhafte Flüge machen kann.

Besonders zu Beginn der diesjährigen Dolomitensaison drängt sich den Südtiroler Piloten der Eindruck auf, dass ein Fliegerausflug nach Südtirol ohne Toplandung auf der Marmolada für ihre deutschen Kollegen nicht viel wert ist. Für die einheimischen Gleitschirmflieger gilt die Toplandung auf der Marmolada als besonders anspruchsvolle Flugaufgabe, die einen hervorragenden Piloten mit alpiner Erfahrung fordert. Die unberechenbare Thermik aus der Südseite birgt große Turbulenzgefahr und der in diesem Jahr besonders spaltenreiche Gletscher (sehr heißer Sommer) auf der Nordseite macht das Landen und den Wiederstart zu einem riskanten Unternehmen.

Kopfschütteln ruft bei den einheimischen Piloten auch das unverdrossene Fliegen mancher Gastpiloten bei Nordwindlagen hervor. Einheimische „Normalpiloten“ setzen sich den völlig unberechenbaren Flugbedingungen bei dieser Wetterlage nie und nimmer aus. Gastflieger, bedauerlicherweise auch solche, die unter Flugschulbetreuung fliegen, missachten diese wichtigste aller Regeln – Flugverbot bei Nordwind – leider regelmäßig, manchmal auch dann, wenn Gebietskenner dringend vom Fliegen abraten.

Der Parapendio Club Gherdeina hat sich seit Jahren dem Thema Sicherheit sehr gewidmet und darin einen seiner Schwerpunkte in seiner Tätigkeit gesetzt. Das dies seine Früchte bringt zeigen die heurigen gebrachte Resultate als auch das große wiedergekommene Interesse vieler Jugendlichen an dieser Sportart.

Gastpiloten sollten sich bei einheimischen Piloten über Flug- und Wetterlage informieren, und zwar indem sie sich beim lokalen Club melden:

Parapendio Club Gherdeina:

Telefonnummern Grödner Piloten: Runggaldier Iwan 0039 3394037441 David Piazza 0039 328/3345986.

Internet: www.parapendio-gardena.com, Email: info@parapendio-gardena.com.

Meteo Info Adressen:


Infos über Gröden allgemein: www.valgardena.it.

Dolomitenneulinge, besonders weniger erfahrene Piloten, sollten das faszinierende Fluggebiet rund um Sella und Langkofel nach Möglichkeit nur unter Betreuung erfahrener Gebietskenner befliegen. Einige deutsche Flugschulen bieten Dolomitenwochen unter Leitung und Betreuung einheimischer Fluglehrer an.

In den Dolomiten zu fliegen ist mit Sicherheit wunderbar und wunderschön und es sollen alle dieses Gefühl verspüren. Wenn man einige fundamentale Regeln berücksichtigt und mit einer gewissen Portion Sicherheit und Vernunft werden alle wunderbare Flüge in den Dolomiten erleben.

Patrick Stuflesser (Sekretär Parapendio Club Gherdeina)

 

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Newsid: 2005-6



Wichtige Änderungen beim „Nachweis der fliegerischen Übung“
(Checkflug)

(17.08.2005)

Künftig kann jeder Inhaber des Luftfahrerscheins für sich wählen, ob er als „Nachweis der fliegerischen Übung“ ein Flugbuch führt oder lieber alle 3 Jahre einen Überprüfungsflug machen will. Das gilt nicht für Passagierflugberechtigungen. Deren Gültigkeit muss, wie bisher, durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug vor einem Fluglehrer oder Prüfer verlängert werden.

Die DHV-Kommission hatte bei ihrer letzten Sitzung am 11.06.05 auf Grundlage der LuftPersV folgende Änderungen zum „Nachweis der fliegerischen Übung“ (Checkflug) beschlossen:

Der „Nachweis der fliegerischen Übung" gemäß LuftPersV § 45 Abs. 4 gilt als erbracht,
a.) wenn der Inhaber einer einsitzigen Lizenz für Hängegleiter oder Gleitschirm eine Flugerfahrung von mindestens 10 Starts und Landung innerhalb der letzten 36 Monate im Flugbuch nachweisen kann
b.) oder wenn der Inhaber einer einsitzigen Lizenz für Hängegleiter oder Gleitschirm turnusgemäß alle 3 Jahre ab Ausstellungsdatum der Lizenz, innerhalb der letzten 12 Monate der 3-Jahres-Frist, einen einwandfreien Höhenflug als Überprüfungsflug vor einem Prüfer, Fluglehrer oder Beauftragten für Luftaufsicht durchführt. Der Überprüfungsflug ist schriftlich zu dokumentieren.

Wird der Nachweis der fliegerischen Übung weder nach a) noch nach b) erbracht, muss der Inhaber der Lizenz eine Nachschulung in einer Gleitschirm- bzw. Drachenflugschule erfolgreich durchführen. Diese ist schriftlich zu dokumentieren und vom Ausbildungsleiter der Flugschule zu bestätigen.

Inhaber einer Passagierberechtigung für Hängegleiter oder Gleitschirm müssen alle 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum der Berechtigung, innerhalb der letzten 12 Monate, einen einwandfreien Höhenflug als Überprüfungsflug zusammen mit einem Passagier vor einem Fluglehrer oder Prüfer durchführen. Der Überprüfungsflug ist im Flugbuch zu dokumentieren. Bei Überschreiten der 3-Jahres-Frist muss eine Nachschulung in einer Flugschule absolviert werden. Diese ist im Flugbuch zu dokumentieren und vom Ausbildungsleiter der Flugschule zu bestätigen.


Die „Ausbildungs- und Prüfungsordnung“ des DHV für Gleitschirmflieger und Drachenflieger wurde entsprechend geändert. Die neuen Bestimmungen treten mit Veröffentlichung in den „Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer“ in Kraft, diese wird in der Oktober-Ausgabe des DHV-Info erfolgen.

Um sicher zu gehen, dass den Inhabern von deutschen Luftfahrerscheinen aus den Änderungen keine Nachteile für Flüge in Österreich entstehen, hat der DHV zunächst eine Rechtsauskunft vom ÖAeC als der in Österreich zuständigen Luftfahrtbehörde eingeholt. Nun ist geklärt: Mit gültigem Luftfahrerschein darf in Österreich geflogen werden, unabhängig davon ob der erforderliche „Nachweis der fliegerischen Übung“ per Überprüfungsflug oder mittels des Flugbuchnachweises erbracht wird.
 

Praktische Beispiele für die neue Regelung

Ein Pilot hat in den letzten 3 Jahren 10 oder mehr Flüge im Flugbuch dokumentiert: Er darf weitere 3 Jahre fliegen.

Ein Pilot will nach Ablauf einer 3-jährigen Flugpause wieder starten: Er muss zunächst eine Nachschulung bei einer Flugschule absolvieren.

Ein Pilot hat nach Ablauf von 3 Jahren nur 9 Flüge im Flugbuch dokumentiert und will wieder starten: Er muss zunächst eine Nachschulung bei einer Flugschule absolvieren.

Ein Pilot hat seine Flüge nicht im Flugbuch dokumentiert: Er kann vor Ablauf der 3 Jahre (innerhalb der letzten 12 Monate) einen Checkflug absolvieren.

Ein Pilot hat seine Flüge im Flugbuch dokumentiert und erkennt, dass er vor Ablauf der 3 Jahre nicht 10 Flüge zusammen bekommen wird: Er kann vor Ablauf der 3 Jahre (innerhalb der letzten 12 Monate) einen Checkflug absolvieren.

Ein Pilot hat vor Ablauf der 3 Jahre den Checkflug absolviert: Er darf weitere 3 Jahre fliegen.

 

Was wollen Sie tun?

Newsid: 2005-5



Neue Telefonnummern für den Flugwetterdienst

(12.07.2005)

Seit 1. Juli 2002 können VFR-Dienstleistungen des Flugwetterdienstes telefonisch über 0190er-Nummern abgerufen werden. 0190-Nummern werden in Deutschland künftig nicht mehr angeboten, daher stellt der DWD zum 1. Juli 2005 neue Nummern zur Verfügung. Einige von den 0190er-Rufnummern bleiben für eine Übergangszeit noch aktiv. Die neuen 0900er-Nummern sind, anders als die 0190er-Nummern, auch aus den Mobilfunknetzen von D1, Vodafone und E-Plus erreichbar. O2 bietet seinen Kunden diesen Service noch nicht. Individuelle

Flugwetterberatung
  • 0900 1 077220  Schaltung zur nächstgelegenen Luftfahrtberatungszentrale
  • 0900 1 077221 LBZ Nord, Hamburg
  • 0900 1 077222 LBZ Ost, Berlin
  • 0900 1 077223 LBZ West, Essen
  • 0900 1 077224 LBZ Mitte, Offenbach
  • 0900 1 077225 LBZ Süd, München
  • 0900 1 077226 LBZ Südost, Leipzig
  • 0900 1 077227 LBZ Südwest, Stuttgart
1,24 €/Minute aus dem deutschen Festnetz (Abrechnung im Sekundentakt)
+491805 250120 für Auslandsanrufe, Kosten abhängig vom ausländischen Anbieter

Segelflugwetterbericht – Ansagedienst
  • 0900 1 116941 Schleswig-Holstein, nordwestl. Niedersachsen, Hamburg und Bremen
  • 0900 1 116943 Lüneburger Heide und das östl. und südl. Niedersachsen
  • 0900 1 116944 Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin
  • 0900 1 116945 Nordrhein-Westfalen
  • 0900 1 116946 Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
  • 0900 1 116947 Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
  • 0900 1 116948 Baden-Württemberg
  • 0900 1 116949 Bayern
0,62 €/Minute aus dem deutschen Festnetzt (Abrechnung im Sekundentakt)

Fax-Abruf
  • 0900 1 099440 1662 GAFOR Nord
  • 0900 1 099440 1663 GAFOR Süd
  • 0900 1 099440 1659 3-Tage-Prognose Nord
  • 0900 1 099440 1660 3-Tage-Prognose Mitte
  • 0900 1 099440 1661 3-Tage-Prognose Süd
0,62 €/Minute aus dem deutschen Festnetz (Abrechnung im Sekundentakt)

Weitere Angebote über den Fax-Server: Warnungen, Flugwetterübersichten sowie Spezialzusammenstellungen für VFR-Piloten, Segelflieger und Ballonfahrer.

Eine Übersicht aller Fax-Abrufnummern erhalten Sie unter der Fax-Abrufnummer: (069) 80 56 00 02.

 

Was wollen Sie tun?

Newsid: 2005-4



Checkflüge für Luftfahrerscheine seit 1. Mai 2005 möglich

(03.05.2005)

Zur Erinnerung: Im Mai 2003 haben sich die Bestimmungen der LuftPersV (das ist die luftrechtliche Grundlage für Ausbildung und Lizenzerteilung) geändert. Jeder Pilot muss nun alle drei Jahre seine „fliegerische Übung“ bei einen Überprüfungsflug nachweisen. Möglich ist dieser Checkflug in den letzten 12 Monaten der dreijährigen Frist.


Die Fristen
Wann der Checkflug fällig ist, kann jeder mit einem Blick auf seine Lizenz feststellen. Ausschlaggebend ist das Datum der Scheinerteilung (Erstausstellung).
  • Wenn die Lizenz vor dem 1.Mai 2003 ausgestellt worden ist, gilt sie ab dem 1.Mai 2003 für 36 Monate, also bis zum 1.Mai 2006. Der erste Checkflug kann frühestens am 1.Mai 2005 und muss spätestens am 1.Mai 2006 durchgeführt werden.
  • Wenn die Lizenz nach dem 1.Mai 2003 ausgestellt worden ist, gilt sie 36 Monate ab Ausstellungsdatum. Der erste Checkflug kann frühestens 24 Monate und muss spätestens 36 Monate nach dem Ausstellungsdatum erfolgen.


Unabhängig davon, wann der Checkflug in dem zulässigen 12-Monats-Zeitraum erfolgt, verlängert sich die Lizenz stets um Ablaufdatum + 36 Monate.


Wer darf Checkflüge abnehmen und bestätigen?
Checkflüge für einsitzige Drachen und Gleitschirme können abgenommen und bestätigt werden von:
  • DHV- und ÖAeC-Fluglehrern
  • DHV-Pilotenprüfern<